E-Scooter in der Bahn – das solltest Du wissen!
Vor allem für Menschen, die in Großstädten arbeiten, ist das Pendeln mit dem E-Scooter in der Bahn oder allgemein mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Alltag geworden. Oftmals stellt sich dabei auch die Frage, wie man aber überhaupt erst einmal vom eigenen zu Hause zum Bahnhof und vom Bahnhof zur Arbeitsstelle kommt. Statt sich in überfüllte Busse und Trams zu quetschen, bietet sich auch hier die Fahrt mit dem E-Scooter bis zur Bahn an. Das handliche Format macht es möglich, dass ein E-Scooter in der Bahn ohne Aufwand mitgenommen werden kann. So kannst Du mit dem E-Scooter die letzte Meile zurücklegen, Kosten sparen und entspannt im Büro ankommen.
Was aber solltest Du beim E-Scooter im Zug beachten, wann ist das Mitführen überhaupt erlaubt und was gilt bei der Mitnahme von E-Scootern neben der Bahn bei anderen Verkehrsbetrieben?
Darf ich einen E-Scooter im Zug mitnehmen?
Ja, Deinen E-Scooter kannst Du in der Bahn mitführen, musst aber einige Dinge beachten. Eine wichtige Voraussetzung, damit Dein E-Scooter im Zug mitfahren darf, ist, dass dieser eine Straßenzulassung besitzt. Die Anzahl der E-Scooter in der Bahn ist aktuell nicht begrenzt. Relevant ist, dass in einem der Mehrzweckabteile für Fahrräder und Co. oder des Abteils ausreichend Platz vorhanden ist. In allen Zügen, die über kein Mehrzweckabteil verfügen, darfst Du Deinen E-Scooter in der Bahn zwischen 6.30 Uhr und 9.00 Uhr nicht mitnehmen. Ein Extraticket brauchst Du für den E-Scooter im Zug nicht. Die Mitnahmen ist bislang kostenfrei.
Was muss ich bei der Mitnahme meines E-Scooters in der Bahn beachten?
Ein E-Scooter zählt zu den Elektrokleinstfahrzeugen und lässt sich daher in allen Zügen des Fernverkehrs der Deutschen Bahn mitführen. Darunter fallen ICE, ECE, IC/EC, RJX und TGV. Wichtig ist, dass Du Deinen E-Scooter in der Bahn zusammenklappst und sicher verstaust. Dann gilt er als Handgepäck. Sofern er sich nicht zusammenklappen lässt, wird er als Tragelast gezählt. In dem Fall ist eine Mitnahme eines E-Scooters in Zügen nur dann erlaubt, wenn eine entsprechend sichere Unterbringung garantiert ist. Für einen zusammengeklappten E-Scooter mit Straßenzulassung kommen in der Bahn zum Verstauen die Gepäckregale, die Gepäckablagen über den Sitzen, sowie die Stellflächen unter und zwischen den Sitzen, infrage. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den E-Scooter in eine Tasche zu packen und ihn zwischen anderen Gepäckstücken aufzubewahren.
Wenn Dein E-Scooter für die letzte Meile in der Bahn mitfährt, ist es nicht gestattet, währenddessen den Akku zu laden. Dieser darf die gesamte Fahrt über nicht entnommen werden.
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Was gilt bei der Mitnahme von E-Scootern außerhalb der Bahn?
Möchtest Du Deinen E-Scooter in der Bahn für Deinen Weg zur Arbeit mitnehmen, fährst aber mit dem öffentlichen Nahverkehr anderer Verkehrsbetriebe, gelten wiederum andere Regelungen. Das betrifft unter anderem Linienbusse und Stadtbahnen. Mitunter benötigst Du sogar ein eigenes Fahrradticket für den E-Roller. Am besten informierst Du Dich über die Mitnahmeregelungen direkt bei dem regionalen Verkehrsbetrieb.
Nachfolgend haben wir für einige der wichtigsten Verkehrsbetriebe die gesetzlichen Richtlinien zusammengefasst:
Berlin: In Berlin kannst Du Deinen E-Scooter für den Arbeitsweg nur mitnehmen, wenn Du ein Fahrradticket löst. Überall dort, wo Fahrräder erlaubt sind, ist auch die Mitnahmen des E-Rollers erlaubt.
Frankfurt: In der Main-Metropole sind E-Scooter in der Bahn den Fahrrädern gleichgestellt und dürfen kostenfrei mitfahren, solange ausreichend Platz gewährleistet ist. Kannst Du Deinen E-Roller mit Straßenzulassung zusammenklappen, darf er als Gepäck ohne Einschränkung mitgeführt werden.
Köln: Ein zusammengeklappter E-Scooter darf in Köln kostenlos als Gepäck mitfahren. Geht dies nicht, müsstest Du ein Fahrradticket lösen.
Hamburg: Gleiches gilt, wie in Köln für die Hansestadt Hamburg, wobei noch dazu kommt, dass sowohl Fahrräder als auch E-Scooter in der Bahn, nicht zu den Stoßzeiten mitgenommen werden dürfen.
München: In den Münchner Bussen, Trams, S-Bahnen und U-Bahnen sind zusammenklappbare Roller mit fest verbautem Akku erlaubt. Lässt sich dieser nicht zusammenklappen, darf er auch nicht mitgenommen werden.
In anderen Städten, wie Essen oder Dortmund, musst Du mitunter auf die Maße achten, damit der zusammengeklappte E-Scooter in der Bahn kostenlos als Gepäck durchgeht.
Wie sieht es bei der Mitnahme von E-Scootern statt in der Bahn in Fernbussen aus?
Beim größten deutschen Anbieter sind E-Scooter in den Fernreisebussen, ebenso wie in den dessen Zügen, nicht erlaubt. Dies hat den Grund, dass versicherungspflichtige Fahrzeuge grundsätzlich nicht in dessen Bussen und Bahnen erlaubt sind.
Wenn Du nun noch Fragen bezüglich des E-Scooters in der Bahn haben solltest und Du Dir Unterstützung beim E-Scooter-Kaufen wünschst, dann nimm gerne Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns über Deine Fragen! Alternativ kannst Du Dir auch gerne Interessantes über unsere E-Scooter anschauen, die FAQ-Seite durchlesen oder Dir unsere praktische App für weitere Informationen herunterladen.