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E-Scooter steuerlich absetzbar

E-Scooter steuerlich absetzbar? Fakten, Tipps und Tricks

Hast Du schon einmal davon gehört, dass der E-Scooter steuerlich absetzbar ist? Das klappt, wenn Du Deinen E-Scooter als Dienstfahrzeug nutzt. Diesen kannst Du sowohl für den Arbeitsweg als auch auf einem großen Dienstgelände zum Einsatz bringen, um schneller vom Lager zur Produktion oder in die Verwaltung zu gelangen und ebenso bei Überlassung im privaten Bereich fahren. Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, den E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeug in Form eines Dienstwagens zu nutzen. Somit ist ein E-Scooter steuerlich absetzbar.

E-Scooter sind nicht nur steuerlich absetzbar und umweltfreundlicher als der klassische Firmenwagen, auch Staus sind mit den praktischen Flitzern kein Problem mehr. Zudem bleibt die Parkplatzsuche aus. Dies sind Vorteile auf beiden Seiten, denn Du als Mitarbeiter ersparst Dir eine ganze Menge Stress und Dein Chef kann sich auf einen pünktlichen Arbeitsbeginn verlassen.

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E-Scooter steuerlich absetzbar - Das Wichtigste zum E-Scooter und den Steuern

Seit die Verordnung für E-Scooter im Juni 2019 in Kraft getreten ist, dürfen die elektronischen Roller mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h offiziell am Straßenverkehr teilnehmen. Unter die Elektrokleinstfahrzeuge VO fallen damit Elektrokleinstfahrzeuge, die mit einem elektrischen Antrieb betrieben und mit einer Versicherungsplakette (Abschluss einer Haftpflichtversicherung) ausgestattet sind. Von der Kfz-Steuer sind E-Scooter als Elektrofahrzeuge befreit. Die E-Scooter sind aber dennoch steuerlich absetzbar. Gleichsam wie elektrische Tretroller und Segways gelten E-Scooter nach § 1 Abs. 2 StVG als Kraftfahrzeuge. Das sorgt dafür, dass bei Überlassung durch den Arbeitgeber, wie auch bei E-Dienstwagen, die gleichen steuerlichen Vorteile greifen. Interessant ist bei einem E-Scooter vor allem das Leasing für die Option den E-Scooter steuerlich abzusetzen.

Wird der E-Scooter dem Mitarbeiter als geldwerter Vorteil zur Verfügung stellt, sind 1 % Besteuerung des inländischen Listenpreises zu einem Viertel (also nur 0,25 %) anzusetzen. Das gilt auch auf die Anschaffungskosten und die Abschreibung nach AfA der Leasing- oder Mietkosten. Somit sind E-Scooter steuerlich absetzbar.

Grundsätzlich kann die Überlassung des E-Scooters als Lohnerhöhung, Gehaltsumwandlung (Arbeitgeber nutzt auf Wunsch des Arbeitnehmers einen Teil des Bruttolohns zur Finanzierung, worauf weder E-Scooter Steuern noch Sozialabgaben anfallen) oder Sonderrechtsbeziehung erfolgen.

Steuerfrei ist das Laden an einer betrieblichen Ladestation. Wenn ein Unternehmen die Ladekosten als Betriebskosten geltend machen will, so muss eine eigene Ladestation inklusive Zähler installiert werden. Direkt abzugsfähige Betriebsausgaben sind unter anderem die Versicherung und die Reparaturen, sowie der Ersatz von Verschleißteilen.

Also ist ein E-Scooter durchaus steuerlich absetzbar und dadurch eine deutlich günstigere sowie umweltfreundlichere Variante als ein Dienstwagen.

Was sollte man sonst noch beim steuerlich absetzbaren E-Scooter als Dienstfahrzeug beachten?

Beim E-Scooter im betrieblichen Einsatz ist ferner das Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen, das für alle Fahrzeuge, die mehr als 8 km/h fahren, greift. Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften muss eine Fahrerunterweisung, ebenso wie eine regelmäßige Fahrzeugprüfung nach UVV stattfinden. Wenn dies vom Unternehmen nicht eingehalten wird und es zu einem Unfall kommt, drohen hohe Bußgelder und unter Umständen die Ablehnung von Versicherungsleistungen. Nach § 7 und 8 StVG ist der Halter (also das Unternehmen) nicht in der Haftung für das Elektrokleinstfahrzeug. Der Fahrer steht damit selbst in der Verantwortung.

E-Scooter steuerlich absetzbar – Die Vorteile des E-Scooters als Dienstfahrzeug

Die Vorteile eines E-Scooters mit Straßenzulassung als Dienstfahrzeug, das steuerlich absetzbar ist, sind vielseitig und es lohnt sich oft für Unternehmen und Mitarbeiter, die smarten Fortbewegungsmittel im betrieblichen Rahmen einzusetzen bzw. zu nutzen:

Allgemeine Vorteile:

  • nachhaltige Mobilitätslösung
  • Verkehrsentlastung
  • hoher Spaßfaktor
  • handlich und praktisch

 

Unternehmen:

  • verbessertes Image
  • zufriedene und motivierte Mitarbeiter
  • Mitarbeiterbindung
  • Gewinnung von Fachkräften durch Extra-Leistungen
  • Steuereinsparungen
  • attraktive Leasingoptionen

 

Mitarbeiter:

  • weniger Zeitverlust
  • E-Scooter steuerlich absetzbar
  • private Nutzung möglich
  • Mitnahmen im ÖPNV

 

Der E-Scooter als Dienstfahrzeug ist somit steuerlich absetzbar und bringt für alle Beteiligten, wie auch die Umwelt, eine Menge Vorteile mit sich.

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