E-Scooter 2027: Blinkerpflicht, aber sonst?
Die neue Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die ab 2027 in Kraft tritt, sollte eigentlich ein „großer Wurf“ werden. Ziel war es, E-Scooter sicherer, nachhaltiger und besser ins Straßenverkehrssystem zu integrieren. Doch beim Blick auf die tatsächlich beschlossenen Änderungen zeigt sich: Der große Wurf ist leider ausgeblieben.
Was ändert sich wirklich?
Die wichtigste Neuerung betrifft die technische Ausstattung der Fahrzeuge:
Blinkerpflicht für alle neuen Modelle
Ab 2027 müssen alle neu zugelassenen E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein, damit andere Verkehrsteilnehmer noch klarer erkennen, wohin ein Fahrer abbiegt.
Sonstige Änderungen
- Bestehende E-Scooter bleiben von den neuen Vorgaben unberührt.
- Bußgelder für bestimmte Verkehrsverstöße werden leicht angepasst.
- Batterien, Reichweite und weitere technische Anforderungen bleiben weitgehend unverändert für Endverbraucher.
Kurz gesagt: Die großen Sicherheits- und Innovationsversprechen bleiben weitgehend aus.
STREETBOOSTER ist der Gesetzgebung voraus
Interessanterweise ist STREETBOOSTER bereits seit zwei Jahren der Gesetzgebung voraus: Alle neuen Modelle verfügen selbstverständlich schon über Blinker.
Damit zeigen wir:
- Wir warten nicht auf Gesetze – wir handeln proaktiv.
- Unsere Kunden profitieren schon heute von Features, die 2027 erst Pflicht werden.
- Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit stehen bei STREETBOOSTER an erster Stelle.
Fazit
Die eKFV 2027 hätte die Chance gehabt, den E-Scooter-Verkehr deutlich sicherer und moderner zu gestalten. Letztlich ist es vor allem die Blinkerpflicht, die wirklich neu ist.
Für STREETBOOSTER-Kunden ist das kein Problem – sie sind bereits bestens ausgestattet und sicher unterwegs, während andere noch auf die neuen Regeln warten.