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Promillegrenze E-Scooter

Promillegrenze E-Scooter: Wichtige Vorschriften

Grundsätzlich ist es keine gute Idee, den Genuss von Alkohol und das Fahren auf einem E-Scooter zu verbinden. Unabhängig von den geltenden Gesetzen empfehlen wir von STREETBOOSTER für Deine und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer das Führen eines E-Scooters oder E-Rollers mit 0,0 Promille. Damit gehst Du nicht das Risiko ein, einen Schaden an Deinem treuen Begleiter zu verursachen.

In Deutschland gilt, ebenso wie für Fahrradfahrer und Autofahrer, eine Promillegrenze bei E-Scootern. Hältst Du diese nicht ein und wirst Du dabei erwischst, warten mitunter ein saftiges Bußgeld und sogar Punkte in Flensburg, sowie ein Fahrverbot auf Dich. Damit Du ab jetzt weißt, in welchem Bereich die Promillegrenze bei E-Scootern noch toleriert wird und ab wann es kritisch aussieht, haben wir Dir in diesem Beitrag alles Wissenswerte zu diesem Thema zusammengetragen.

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Promillegrenze E-Scooter: Danach ist sie gerichtet

Mit dem Aufkommen der neuen Flitzer ab dem Jahr 2019 im Straßenverkehr mussten auch neue Gesetze her. Die Richtlinien für das Trinken von Alkohol und das Fahren mit einem E-Scooter orientieren Sie dabei nicht an denen für Fahrräder, sondern für Kraftfahrzeuge. Das liegt der Tatsache zugrunde, dass E-Scooter nicht durch die eigene Kraft, sondern maschinell angetrieben und damit zu den Kraftfahrzeugen gezählt werden. Gleiches gilt auch für Segways.

Wo liegt die Promillegrenze bei E -Scootern laut Straßenverkehrsordnung?

Beim Führen eines E-Scooters gibt es feste Regeln zur Promillegrenze, sowie dem Fahrverhalten. Es gilt zunächst eine Promillegrenze von 0,5% bei E-Scootern. Fährst Du mit einem Wert von 0,5 bis 1,09 Promille auf Deinem E-Scooter, liegt bereits seine Ordnungswidrigkeit vor und Du kannst mit einem Bußgeld rechnen. Selbst dann, wenn Du trotz Alkohol Deinen E-Scooter unauffällig fährst. Solltest Du jedoch schon ab einem Wert von 0,3 Promille Schlangenlinien fahren, kann auch diese Alkoholgrenze bei E-Scootern bereits geahndet werden, denn Du stellst eine Gefahr für Dich und andere Verkehrsteilnehmer dar. Es liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor. Eine absolute Fahruntüchtigkeit ist bei einer Promillegrenze von 1,1% bei E-Scootern erreicht und Du begehst offiziell eine Straftat, die zur Einleitung eines Strafverfahrens führt.

Gut zu wissen: Ist in Nordrhein-Westfalen die Promillegrenze auf dem E-Scooter von 1,6% überschritten, musst Du zur MPU (medizinisch-Psychologischen Untersuchung).

Bist Du Fahranfänger in der Probezeit oder noch unter 21 Jahren, musst Du Dich an die 0,0% Promillegrenze bei E-Scootern halten.

Promillegrenze Bei E-Scootern nicht einhalten – Diese Strafen drohen

Die Strafen für das Fahren des E-Scooters unter Alkoholeinfluss richten sich nach der Promillewerten und sind im Bußgeldkatalog festgesetzt. Wenn Du die 0,5% Promillegrenze auf dem E-Scooter überschreitest und erwischt wirst, zahlst Du beim ersten Verstoß rund 500 €, bekommst 2 Punkte in Flensburg und kannst mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Beim zweiten Mal sind es 1.000 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot und beim dritten Verstoß 1.500 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

Zeigst Du mit 0,3% Promille alkoholbedingte Auffälligkeiten, greifst Du mit hohem Gefahrenpotenzial in den Straßenverkehr ein. Dann musst Du mit einem Bußgeld von mindestens einem Nettogehalt, 3 Punkten und dem Entzug der Fahrerlaubnis für 5 bis 9 Monate rechnen. Vereinzelt sind auch Freiheitsstrafen möglich. Gleiches gilt auch ab der Promillegrenze auf dem E-Scooter von 1,1%.

Als Führerscheinneuling und Fahrer unter 21 Jahre kommen beim Verstoß gegen die 0,0% Promillegrenze auf dem E-Scooter rund 250 € Bußgeld, ein Punkt in Flensburg, die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und die Absolvierung eines Aufbauseminars auf Dich zu. Besitzt Du keinen Führerschein, gilt natürlich weder der Entzug der Fahrerlaubnis noch das Fahrverbot für Dich. Aber es kann unter Umständen sein, dass sich dies negativ auswirkt, wenn Du Deinen Führerschein zu einem späteren Zeitpunkt machen willst. Der Verstoß wird im Fahreignungsregister eingetragen. Eventuell wird so zunächst eine MPU angeordnet.

Du siehst selbst, Alkohol und gleichzeitig E-Scooter fahren, ist keine gute Idee. Weder für Dich, andere Verkehrsteilnehmer noch für Deinen E-Scooter oder Deinen Geldbeutel. Promillegrenze auf E-Scootern hin oder her – am meisten Spaß macht das Fahren auf den Flitzern noch immer nüchtern.

Bei weiteren Fragen zur Promillegrenze bei E-Scootern oder zu unseren Produkten kannst Du Dich gerne an unser Kundenservice wenden. Wir antworten Dir schnell.