E-Scooter mit Straßenzulassung
Mit dem Inkrafttreten der E-Scooter-Vorschriften in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15.06.2019 wurde die Nutzung der smarten Flitzer erstmalig rechtlich geregelt. Sie bilden seither die Grundlage für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Zu einem der wichtigsten Gesetze zählt, dass nur E-Scooter mit Straßenzulassung zulässig sind, sofern Du mit Deinem Modell auch außerhalb von Deinem Privatgelände unterwegs sein möchtest. Ein E-Roller mit Straßenzulassung kommt dafür mit einer gültigen Betriebserlaubnis daher, die das Kraftfahrt-Bundesamt ausstellt. Um diese zu erhalten, muss der E-Scooter gewisse Anforderungen erfüllen, die wiederum in der Richtlinie zu einem E-Scooter mit Straßenzulassung definiert sind.
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Was genau ist ein Elektroroller mit Straßenzulassung?
Ein E-Scooter mit Straßenzulassung wird als ein elektrisch betriebenes Kleinstfahrzeug bezeichnet, das allen gesetzlichen Anforderungen für den Betrieb im Straßenverkehr entspricht. Ohne diese Straßenzulassung darfst Du per Gesetz mit Deinem E-Scooter nicht auf öffentlichen Wegen fahren. Wie bereits erwähnt, werden diese gesetzlichen Anforderungen an einen E-Scooter mit Straßenzulassung in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt, genauer gesagt im § 1 (1).
Sofern das Kraftfahrtbundesamt eine E-Roller-Straßenzulassung ausstellt, wird dies mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nachgewiesen.
Gut zu wissen
In der Regel muss sich der Hersteller des Scooters um die Straßenzulassung kümmern. Das bedeutet, dass Du direkt einen E-Scooter mit Straßenzulassung kaufst, ohne selbst dafür einen Antrag stellen zu müssen. So bist Du immer auf der sicheren Seite. Sofern ein E-Scooter keine Straßenzulassung bekommt oder sich eine neue Verordnung für E-Scooter mit Straßenzulassung ergibt, können Händler nachrüsten, bis der E-Scooter den Anforderungen der (neuen) Verordnung entspricht und diese erneut beantragen. Sollte der E-Roller zwar alle Richtlinien erfüllen, aber keine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Hersteller mitbringen, kannst Du eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen, um einen E-Scooter mit Straßenzulassung führen zu können.
Einfacher wird es, wenn Du einen STREETBOOSTER E-Scooter kaufst – denn alle E-Scooter
haben bei uns selbstverständlich eine Straßenzulassung.
Was muss ein E-Scooter mit Straßenzulassung erfüllen?
Damit ein E-Scooter eine Straßenzulassung erhält, muss er folgende Kriterien erfüllen:
• Nenndauerleistung von maximal 500 Watt
• Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
• Maximalfahrzeugmasse nicht mehr als 55 kg
• Zwei voneinander unabhängige Bremsen
• Lenkstange oder Haltestange
• Ausreichende Beleuchtung bestehend aus Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren
•
Glocke oder eine Klingel
Ergänzend greift § 1 (2):
(2) Ein Elektrokleinstfahrzeug ist selbstbalancierend, wenn es mit einer integrierten elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik ausgestattet ist, durch die es eigenständig in Balance gehalten wird.
(3) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Absätze 1 und 2 dürfen nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften auf öffentlichen Straßen verwendet werden.
Die Norm „DIN EN 15194 Fahrräder – Elektromotorisch unterstützte Räder – EPAC; Deutsche Fassung EN 15194:2017“ ist beim Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen.
Gut zu wissen: Sobald ein E-Roller schneller fährt, bekommt er in Deutschland keine Zulassung.
Zudem solltest Du bedenken, dass ein E-Scooter mit Straßenzulassung zusätzlich eine Haftpflichtversicherung benötigt. Nur in dieser Kombination fährst Du rechtlich und finanziell abgesichert auf der Straße. Eine gültige Versicherungsplakette gilt als Nachweis der Versicherung. Sollte es einmal zu einem Unfall beim Führen des E-Scooters mit Straßenzulassung kommen, trägt die Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners. Möchtest Du auch Deinen STREETBOOSTER absichern, ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Bei einem E-Scooter mit Straßenzulassung arbeiten wir mit der Versicherung „Die Bayerische“ zusammen und können Dir eine attraktive Versicherungslösung anbieten.
Achtung: Darum solltest Du nur mit einem E-Scooter mit Straßenzulassung fahren
Ein E-Scooter mit Straßenzulassung dient in erster Linie Deiner und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Mit einem E-Scooter, der alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, reduziert sich das Risiko von Unfällen mit folgenschweren Konsequenzen erheblich. Zudem läufst Du bei einem E-Scooter ohne Straßenzulassung und Versicherung Gefahr, hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zu kassieren. Je nach Schwere ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich.
Denke zu Deinem eigenen Schutz daran, einen Helm zu tragen. Das ist beim Fahren eines E-Scooters mit Straßenzulassung zwar nicht zwingend, aber in jedem Fall empfehlenswert.
Bestelle bei uns Deinen E-Scooter mit Straßenzulassung
Ein E-Scooter mit Straßenzulassung benötigt eine Betriebserlaubnis (ABE), um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen – und genau um diese haben wir von STREETBOOSTER uns bereits für Dich gekümmert. Auch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung haben wir Dir einfach gestaltet. Mehr dazu erfährst Du auf der Themenseite zu Versicherung und Kennzeichen.
E-Scooter Service wird bei uns in jeder Hinsicht großgeschrieben und so sind wir bei allen Fragen rund um Deinen E-Scooter mit Straßenzulassung für Dich da. Nimm dazu einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir sind persönlich für Dein Anliegen da!